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   BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 190.86   

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https://dejure.org/1987,5374
BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 190.86 (https://dejure.org/1987,5374)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1987 - 1 WB 190.86 (https://dejure.org/1987,5374)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1987 - 1 WB 190.86 (https://dejure.org/1987,5374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Höherstufung eines Dienstpostens - Dezernatsleiter - Dienstpostenwechsel - Heilung eines Verfahrensfehlers - Anhörungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.02.1987 - 1 WB 91.86

    Anfechtung eines Dienstpostenwechsels - Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 190.86
    Denn der BMVg war im Rahmen der ihm obliegenden Stellenbewirtschaftung gehalten, für eine dienstpostengerechte Verwendung des Antragstellers Sorge zu tragen (vgl. § 18 BBesG; BVerwG Beschluß vom 11. Februar 1987 - 1 WB 91/86 - m.w.N.).

    Eine derartige Zusage liegt aber nur dann vor, wenn eine hoheitliche Selbstverpflichtung zu einem Tun oder Unterlassen in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle befugt ist (BVerwG Beschluß vom 11. Februar 1987 - 1 WB 91/86 - m.w.N.).

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 190.86
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ermessensausübung kann hingegen vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob der BMVg den Antragsteller bei seiner Entscheidung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; BVerwGE 73, 51 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - SoldatVerwendungsplanung -

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 190.86
    Daß dies nicht Rechtens sein kann, liegt auf der Hand (BVerwGE 53, 23, 27 f.).
  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82

    Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 190.86
    Derartige Entscheidungen, die die Verwendung eines Soldaten zum Gegenstand haben, sind truppendienstlicher Art, so daß für deren Anfechtung bzw. Begehren der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (BVerwG Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - 1 WB 129/82 - und vom 25. November 1986 - 1 WB 37/86).
  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 WB 37.86

    Voraussetzung für eine Versetzung auf einen A-15-Dienstposten - Aufhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 190.86
    Derartige Entscheidungen, die die Verwendung eines Soldaten zum Gegenstand haben, sind truppendienstlicher Art, so daß für deren Anfechtung bzw. Begehren der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (BVerwG Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - 1 WB 129/82 - und vom 25. November 1986 - 1 WB 37/86).
  • BVerwG, 23.10.1968 - I WB 25.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 1 WB 190.86
    Denn eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn die erforderliche Anhörung eines Beteiligten vor Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung an den Senat nachgeholt wird (vgl. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG; BVerwG Beschluß vom 23. Oktober 1968 - 1 WB 25/68).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 99.94

    Rechtsanspruch eines Soldaten auf die Verwendung auf einem bestimmten

    Wird ein Dienstposten höherdotiert, so ist regelmäßig in gleicher Weise wie bei neu geschaffenen Dienstposten nach dem Grundsatz des § 3 SG - Besetzung nach Eignung, Befähigung und Leistung - zu verfahren (Beschluß vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 1 WB 190.86 - <NZWehrr 1988, 257>; dies entspricht auch der Rechtsprechung im Beamtenrecht, vgl.Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 2 B 89.88 - m.w.N.).

    Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, den derzeitigen Inhaber eines höher dotierten Dienstpostens auf einen anderen Dienstposten seiner Besoldungsgruppe zu versetzen, um den höher dotierten Dienstposten zur Besetzung mit einem besser geeigneten Soldaten freizumachen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl.Beschlüsse vom 10. November 1983 - BVerwG 1 WB 155.82 - , vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 1 WB 190.86 - <NZWehrr 1988, 257> undvom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 - ).

  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 140.89

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Versetzung auf einen höherwertigen

    Er ist zwischenzeitlich 1984 bis 1988 nicht auf einem höherwertigen Dienstposten verwendet worden, denn für die Bewertung des Dienstpostens kommt es nicht auf die Gleichwertigkeit oder Unterschiede der tatsächlich ausgeübten Funktionen (hier: einerseits Gruppenleiter, andererseits Dezernatsleiter), sondern auf die besoldungsrechtliche Einstufung des Dienstpostens in der STAN an (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 190/86 = NZWehrr 1988, 257 f.) an.
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 16.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

    Für die Bewertung des Dienstpostens kommt es nicht auf die Gleichwertigkeit oder Unterschiede der tatsächlich ausgeübten Funktion, sondern auf die besoldungsmäßige Einstufung des Dienstpostens in der STAN an (vgl. Beschluß vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 1 WB 190.86 - <NZWehrr 1988, 257 [ff.]>).
  • BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 15.90

    Weitere Verwendung eines Berufssoldaten - Einhaltung einer verwaltungsrechtlichen

    Für den Dienstpostenwechsel war hier ein dienstliches Bedürfnis gegeben, da der frühere Oberstabsfeldwebel-Dienstposten des Antragstellers "DVMaschBedFw" - Teileinheit/Zeile 430004 - im Rahmen einer STAN-Änderung des FmBer ... weggefallen und ein Hauptfeldwebel-Dienstposten "DVMaschBedFw" - Teileinheit Zeile 460004 - neu ausgebracht worden ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1987 - 1 WB 190/86 - Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 - VMBl S. 76 - Nr. 5 Buchst. c).
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